Alle Tierversicherungen im Überblick

Wähle jetzt den passenden Schutz für Dich und Deinen Vierbeiner, damit ihr bei anfallenden Kosten durch Behandlungen oder Operationen einen verlässlichen Partner an eurer Seite habt. Unsere Tierversicherungen für Hunde und Katzen sind aus Liebe zum Tier und für euch gemacht.

Warum sind Tierversicherungen wichtig?

Tiere sind Familienmitglieder, die uns jeden Tag ein Lächeln ins Gesicht zaubern und unser Leben bereichern. Zugegeben – manchmal machen sie uns wahnsinnig, aber am Ende lieben wir sie und möchten nur das Beste für sie. Aus diesem und noch vielen anderen Gründen möchten wir mit unseren Tierversicherungen für Tierfreunde, Katzen und Hunde ein verlässlicher Partner sein - genauso wie Du es für Deinen Hund oder Deine Katze bist.

Freie Tierarzt- und Klinikwahl – Dein Liebling ist beim Tierarzt Deines Vertrauens in besten Händen.

Stabiler Beitrag im Alter – Egal, wie lange Dein Vierbeiner unseren Schutz in Anspruch nimmt, Dein Beitrag erhöht sich mit zunehmendem Alter nicht.

Keine Wartezeit bei Unfällen – Im Notfall könnt ihr auf uns zählen.

Warum hepster?

Weil der beste Schutz nicht nur aus guten Leistungen besteht. Bei hepster handeln wir mit Herz und Verstand und sind von Anfang an für euch da, weil jedes Familienmitglied den besten Schutz verdient. Wir unterscheiden nicht zwischen Schlafmützen, Abenteurern, Entdeckern oder Wasserratten. Deswegen ist unser Schutz für vier Pfoten genau das Richtige für Dich und Deinen Vierbeiner. In unserem Blog findest du Beiträge rund um die Themen Versicherung, Krankheiten, Erziehung und vieles mehr.

Kundenmeinungen

Häufige Fragen zu den hepster Tierversicherungen

Die Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) regelt, was der Tierarzt für die erbrachten Leistungen abrechnen darf. Es gibt dabei den einfachen, zweifachen und dreifachen Satz und in Notfälle sogar eine Berechtigung für den vierfachen Gebührensatz. Zur Berechnung werden Faktoren wie Komplikationen während der Behandlung, Ausstattung der Tierarztpraxis, Praxismiete oder die Behandlung am Wochenende, an einem Feiertag oder in der Nacht, herangezogen. Dementsprechend kann es schon bei kleinen Eingriffen zu großen Kostenunterschieden kommen. Wir raten Dir, bei Deinem Tierarzt nachzufragen, welche Kosten auf Dich zukommen würden, um es besser einschätzen zu können. Beachte aber auch, dass zu den Preisen der GOT noch 19% Mehrwertsteuer hinzukommen und auch die vorher veranschlagten Tierarztkosten nicht in Stein gemeißelt sind, denn es handelt sich nicht um standardisierte Prozesse. 

Einen Schaden kannst Du unter folgendem Link melden: https://hepster.com/de-de/schaden. Du vereinbarst einen Rückruf mit einem Mitarbeiter aus unserer Schadenabteilung. Danach wird der Schaden schnellstmöglich bearbeitet. Bei Fragen wende Dich bitte an den hepster-Kundenservice: +49 (0) 381 / 203 888 00 (es fallen die üblichen Telefongebühren Deines Mobilfunkanbieters an).

Im Schadenfall sind folgende Unterlagen und Informationen einzureichen:

  • ggf. unverzügliche Anzeige eines Verkehrsunfalls bei der Polizei, wenn die versicherte Katze durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde
  • Vorlage der Rechnung (Wenn die versicherte Person einen Leistungsanspruch geltend macht, muss sie die durch die versicherte Behandlung entstandenen Kosten durch Vorlage der Rechnung unverzüglich, spätestens 1 Monat nach Beendigung der Behandlung nachweisen.)
  • Aus der Rechnung muss ersichtlich sein:
  • der Name des Halters des Tieres, für das die Leistung erbracht worden ist;
  • der Name und die Beschreibung des Tieres (Chip / Tätowierungsnummer / Alter / Geschlecht / Geburtsdatum), für das die Leistung erbracht worden ist;
  • die Diagnose;
  • die berechnete Leistungsposition gemäß der geltenden GOT, sowie ggf. die Begründung für die Abrechnung mit einem erhöhten Satz nach GOT;
  • das Datum der erbrachten Leistungen. Wenn für Behandlungen des versicherten Tieres spezielle Laboruntersuchungen oder diagnostische Verfahren (EKG, Röntgen, Ultraschall etc.) notwendig gewesen und verrechnet worden sind, sind dem Versicherer auf Verlangen die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorzulegen.

Wenn Deine Katze eine angeborene oder genetisch bedingte Krankheit/Fehlbildung hat oder in den letzten 6 Monaten vor dem Vertragsabschluss aufgrund einer Krankheit behandelt oder operiert wurde, ist Deine Katze nicht komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Beispiel: Deine Katze leidet schon bei Versicherungsabschluss unter der angeborenen Krankheit Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM), bei der die Herzmuskulatur der linken Herzkammer stark vergrößert ist. Durch die Vergrößerung verlangsamt sich der Blutdurchfluss und es kommt zur Blutgerinnselbildung. Gelangt eines der Blutgerinnsel in die Körperarterien kommt es zu einer arteriellen Thrombembolie. Am häufigsten tritt eine Aortenthrombose auf, welche als Notfall einzustufen ist und bei der die Katze zusätzlich von Lahmheit betroffen wird.

Die angeborene oder genetisch bedingte Krankheit sowie damit im Zusammenhang stehende Krankheiten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. ABER: Von der Krankheit unabhängige Beschwerden fallen - je nach Tarif - in den Versicherungsschutz. Dazu zählt beispielsweise die Operation aufgrund eines Unfalls oder eine notwendige Zahnbehandlung.

Mit der hepster Katzen-OP-Versicherung bist Du finanziell abgesichert, sollte Deine Katze eine Operation und notwendige Nachbehandlungen benötigen. Wir übernehmen die Kosten für die Operationen sowie für notwendige Nachbehandlungen, wie z. B. Physiotherapie oder die Unterbringung in einer Tierklinik. So kannst Du Dich darauf konzentrieren, dass Deine Katze schnell wieder fit wird und musst Dir keine Gedanken über die finanziellen Folgen machen. Die hepster Katzenkrankenversicherung hingegen übernimmt zusätzlich zu Operationen auch Kosten, die bei Krankheit und Tierarztbesuchen für Deine Katze anfallen.