Die Work and Travel Versicherung für dein größtes Abenteuer!
Work and Travel Versicherung
Solltest du deine Reise - egal aus welchem Grund - nicht antreten können, erhältst du dein Geld vollständig und bei vorzeitiger Rückkehr anteilsmäßig zurück.
Bin ich mit der Versicherung auch bei Corona versichert?
Ja, die Work and Travel Versicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Behandlungskosten bei Corona/COVID-19.
Du planst das größte Abenteuer deines Lebens und benötigst dazu eine gute Auslandskrankenversicherung mit optionalen Zusatzbausteinen, auf die du dich verlassen kannst? Dann hol dir die hepster Work and Travel Versicherung für Backpacker, Work & Traveller, Au Pairs und sonstige Personen bis unter 35 Jahren, die sich vorübergehend für längere Zeit im Ausland aufhalten oder einfach für dein bevorstehendes Auslandssemester.
Vorteile deiner Work and Travel Versicherung:
- Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung
- Kurzfristig abschließbar mit sofortigem Zugang zu allen wichtigen Dokumenten
- Für Personen bis einschließlich des 35. Lebensjahres (bei Vertragsabschluss)
- Perfekt geeignet für Work and Traveller, Backpacker & Globetrotter, Au-Pairs, Studenten, Schüler, Doktoranden
- Optionale Zusatzbausteine: Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung, Reisegepäck- und Notfallversicherung
- 24h-Notfall-Service
- Einfaches Verlängern bis zu 5 Jahre möglich
- Weltweiter Versicherungsschutz (mit oder ohne USA / Kanada)
- garantierte Beitragsrückerstattung bei vorzeitiger Rückkehr
Alle Details zu deiner Work and Travel Versicherung
Small optional mit Premium Krankenschutz | Medium optional mit Premium Krankenschutz | Large optional mit Premium Krankenschutz | |
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Auslandskranken-versicherung | |||
Keine Selbstbeteiligung | |||
Medizinisch notwendige Heilbehandlungen | |||
Medikamente und Hilfsmittel | |||
Unfallbedingter Zahnersatz | bis 500 € | bis 500 € | bis 500 € |
Krankentransport | |||
Überführungs- und Bestattungskosten | bis 10.000 € | bis 10.000 € | bis 10.000 € |
Reisehaftpflicht-versicherung | |||
Ausgleich berechtigter Ansprüche | |||
Kosten eines Rechtsstreits in einem versicherten Schadenfall | |||
Personen- und Sachschäden auf Reisen | bis 1.000.000 € | bis 2.500.000 € | |
Schlüsselverlust | bis 200 € | ||
Tätigkeit als Au-Pair | |||
Reiseunfall-versicherung | |||
Invaliditätsleistung bei Unfällen auf Reisen | bis 52.500 € | bis 140.000 € | |
Kosten für Such-, Rettungs-, und Bergungseinsätze | bis 5.000 € | ||
Zerrung oder Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengung | |||
Todesfallleistung bei Unfällen auf Reisen | bis 7.500 € | bis 15.000 € | |
Reisegepäck-versicherung | |||
Abhandenkommen und Beschädigung des Reisegepäcks | |||
Schäden durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse | |||
Ersatzkäufe durch verspätetes Reisegepäck | bis zu 500 € | ||
Notfallversicherung | |||
24h-Service mit Beistandsleistungen | |||
Hilfe bei Haft und Haftandrohung | |||
Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln, Kreditkarten, EC- und Maestro-Karten |
- weltweiter Versicherungsschutz (mit oder ohne USA / Kanada)
- 24h-Notfall-Service:
Tel. aus dem Ausland: +49 (0) 381 203 888 08
Tel. aus Deutschland: 0800 9 547 801
Langzeit Auslandskrankenversicherung:
- Medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen
- Medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche und Tod
- Wahlfreiheit zwischen Ärzten und Krankenhäusern, sofern nach amtlicher Gebührenordnung oder ortsüblicher Gebühren abgerechnet wird
- Untersuchungs-, Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin anerkannt sind und darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, weil keine Schulmedizin zur Verfügung steht
Heilbehandlungskosten:
- Ärztliche ambulante Behandlungen
- Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- Ärztlich angeordnete Medikamente und Verbandsmittel
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Mietgebühr für medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Hilfsmittel
- Röntgendiagnostik
- Unaufschiebbare Operationen
- Unaufschiebbare stationäre Behandlungen (in einem allgemein anerkannten und zugelassenen Krankenhaus unter ständiger ärztlicher Leitung, dass über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt)
- Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
Zahnersatzleistungen:
- Kostenübernahme für Zahnersatz bis 500 €
- Als Zahnersatz gelten Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, Brücken, kieferorthopädische Behandlungen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt:
- Kostenerstattung einer medizinisch notwendigen Schwangerschaftsbehandlung bei Beschwerden, Entbindung bis zum Ender der 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburt und medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch
- Kostenerstattung für Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen, Entbindungen (nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten) und Untersuchungs- und Behandlungskosten durch Hebammen (wenn nicht gleichzeitig durch einen Arzt in Rechnung gestellt) für Schwangerschaften die nach Versicherungsabschluss entstanden sind
Transportkosten:
- Kostenerstattung von Krankentransporten durch anerkannte Rettungsdienste zur stationären Behandlung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Mehrkosten eines Rücktransports zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort, wenn Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt
- Kostenübernahme für eine Begleitperson sowie erforderliche Arztbegleitung, wenn medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens erforderlich ist
Überführungs- und Bestattungskosten:
- Mehrkostenübernahme im Todesfall der versicherten Person für die Überführung an den ständigen Wohnsitz oder die Kosten für eine Bestattung im Ausland (maximal bis zur Höhe der Überführungskosten)
Nachhaftung im Ausland:
- Leistungspflichtübernahme für Heilbehandlungen und Rücktransport, wenn eine Erkrankung während des Auslandsaufenthalt über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus geht und Transportunfähigkeit nachgewiesen wird
Serviceleistungen:
- 24h-Notfall-Service
- Informationen über Ärzte vor Ort
- Informationsübermittlung von Ärzten
- Ersatzweise Krankenhaustagegeld anstelle von Kostenersatzleistungen
- Behandlungskosten im Heimatland
- Krankenhaustagegeld 25 € pro Tag
Upgrade mit erweitertem Premium Krankenschutz (optional zu allen Tarifen buchbar):
- Schmerzstillende Zahnbehandlung bis 100%
- Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
- Vorsorgeuntersuchung bis 200 €
- Zahnvorsorgeuntersuchung bis 100 €
- Ambulante psychoanalytische Behandlung bis 1.000 €
- Zahnersatz zu 50% bis 2.000 €
- Unfallbedingter Zahnersatz bis 2.000 €
- Schwangerschaftsuntersuchungen bis 100%
- Begleit- und Betreuungspersonen für Minderjährige
- Überführung und Bestattung bis 100%
- Krankenbesuch
- Arzneimittelversand
- Krankenhaustagegeld 75 €
Reisehaftpflichtversicherung (im Tarif Medium und Large):
- Prüfung von Haftpflichtansprüchen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Ersatz der Entschädigung eines berechtigten Anspruchs
- Kosten eines Strafverfahrens wegen eines Schadenereignisses
- Kosten eines Rechtsstreits in einem versicherten Schadensfall
- Personen- und Sachschäden auf Reisen:
bis 1.0 Mio. € (im Tarif MEDIUM)
bis 2.5 Mio. € (im Tarif LARGE) - Gesetzliche Haftpflicht der auf einer Reise auftretenden Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens
- Radfahren
- Ausübung von Sport
- Reiten fremder Pferde
- Fahren von Fuhrwerken zu privaten Zwecken
- Besitz und Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen ohne Motor oder Treibsätze bis 5 Kilogramm Fluggewicht und für die keine Versicherungspflicht besteht
- Besitz und Gebrauch von eigenen oder fremden Ruder- und Tretbooten ohne Motor oder Treibsätze und für die keine Versicherungspflicht besteht
- Besitz und Gebrauch fremder Segelboote ohne Motor und Treibsätze und für die keine Versicherungspflicht besteht
- Eigentum, Besitz, Halten und Benutzen eigener oder fremder Surfbretter
- Tätigkeit als Au-Pair inklusive daraus resultierender Berufshaftpflicht
- Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen die der Unterkunft auf Reisen dient (beispielsweise Hotel- und Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows, Speiseräume, Gemeinschaftsbäder etc.)
bis 10.000 € (im Tarif MEDIUM)
bis 25.000 € (im Tarif LARGE) - Schäden im Haushalt einer Gastfamilie bis 1.000 € (im Tarif LARGE)
- Abhandenkommen fremder Schlüssel bis 200 € (im Tarif LARGE)
Reiseunfallversicherung (im Tarif Medium und Large):
- Invaliditätsleistung bei Unfällen auf Reisen
bis 52.500 € (im Tarif MEDIUM)
bis 140.000 € (im Tarif LARGE) - Todesfallleistung bei Unfällen auf Reisen
7.500 € (im Tarif MEDIUM)
15.000 € (im Tarif LARGE) - Kosten für Such-, Rettungs-, und Bergungseinsätze - auch ohne Unfall, wenn dieser drohte oder zu vermuten war, bis 5.000 € (im Tarif LARGE)
- Transport in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik (sofern medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet)
- Mehraufwand bei der Rückkehr zum ständigen Wohnsitz (im Tarif LARGE)
- Überführungskosten zum Wohnort im Todesfall (im Tarif LARGE)
- Kosmetische Operationen an Körperoberflächen bis 5.000 €
- Tauchtypische Gesundheitsschäden auch ohne Unfallereignis
- Zerrung oder Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengung
- Verrenkung eines Gelenks an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengung
- Ertrinkungs- oder Erstickungstod beim Tauchen
- KEINE Gesundheitsprüfung
- KEINE Prüfung Deiner beruflichen Tätigkeit
Reisegepäckversicherung (im Tarif Large):
Versichert ist Dein Reisegepäck inklusive persönlichen Reisebedarfs pro Schadenereignis bei Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch:
- Straftat eines Dritten (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung)
- Unfall des Transportmittels
- Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes oder Gepäckaufbewahrung
- Brand, Explosion oder Elementarereignis
- Die Erstattung erfolgt pro Schadenereignis bis zur max. Versicherungssumme von 2.000 € (Entschädigungsgrenzen für Golf-, Taucherausrüstung, Fahrrad, Surfbrett und Segelsurfgeräte 500 €, für Musikinstrumente bis 250 €, Brillen, für Kontaktlinsen und Hörgeräte 250 €, für Laptop, Smartphone und Tablet 250 €, für Foto- und Filmapparate 1.000 €)
- Wir erstatten Dir bei Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten (max. Zeitwert) sowie gegebenenfalls eine bleibende Wertminderung .
- Bei Abhandenkommen und Zerstörung erstatten wir Dir den Zeitwert.
- Bei Ausweisen, Pässen und Kraftfahrzeugpapieren erstatten wir Dir die Wiederbeschaffung.
- Erreicht Dein Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Du, erstatten wir Dir für Ersatzkäufe bis zu 500 €
- Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger erstatten wir den Materialwert
Notfallversicherung (im Tarif Large):
- Kostenübernahmeerklärung gegenüber einem Krankenhaus bei Krankheit oder Unfall
- Krankentransport
- Rückholung des Reisegepäcks bei Krankheit, Unfall oder Tod
- Rückreisekosten ins Heimatland bei Krankheit oder Unfall
- Organisation der Rückreise bei Erkrankung, Unfall, Tod oder Entführung
- Hilfe bei Haft und Haftandrohung
- Darlehen für Strafkautionen
- Verlust von Reisezahlungsmitteln, Kreditkarten, EC- und Maestro-Karten
- Verlust von Reisedokumenten
- Hilfe bei Umbuchungen und Verspätungen
- 24 h-Reise-Notruf:
Tel. aus dem Ausland: + 49 (0) 30 346 465 465
Tel. aus Deutschland: 0800 9 547 801
- Vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen
- Voraussehbarkeit
- Arglistige Täuschung
- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhe, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder Eingriffe von hoher Hand sowie aktive Teilnahme an öffentlichen Ansammlungen und Kundgebungen
- Wenn Du den Versicherungsbeitrag vor Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt hast, besteht kein Versicherungsschutz.
- Diebstahl, Verkehrsunfall oder sonstige strafbare Handlungen melde bitte unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
- Elementarereignisse
Auslandskrankenversicherung:
- Übersteigen Heilbehandlungen das medizinische notwendige oder ortsübliche Maß, können wir die Leistungen angemessen herabsetzen.
- Heilbehandlungen, die Grund Deiner Reise waren.
- Heilbehandlungen, von denen Du schon vor Deiner Reise wusstest, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen. Ausnahme: die Reise muss unternommen werden, weil Dein Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandter ersten Grades verstorben ist.
- Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Verletzungen einschließlich der Folgen.
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, außer im Anschluss einer versicherten vollstationären Krankenhausbehandlung wegen schweren Schlaganfalls, schweren Herzinfarktes oder schwerer Skeletterkrankung und zur Verkürzung des Aufenthalts im Akutkrankenhaus führen.
- Ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort. Ausnahme: Wenn es an diesem Ort zu einem Unfall kam oder Du Dich dort nur vorübergehend und nicht zu Kurzwecken aufgehalten hast.
- Immunisierungsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen (Ausnahme bei Schwangerschaft und im Upgrade versicherten Leistungen)
- Pflegebedürftigkeit, Verwahrung und Siechtum
- Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung sowie Hypnose
- Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder und Personen, mit denen Du innerhalb Deiner Familie oder Gastfamilie zusammenlebst (nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet)
- Vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, zum Beispiel wenn Du und die angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung stellst.
- Grobe Fahrlässigkeit kann zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen.
- Behandlungen wegen Störung und/oder Schäden an Fortpflanzungsorganen
- Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
- Krankheiten und Beschwerden sowie deren Folgen die bei Abschluss bereits bestehen sowie absehbare Folgen von Krankheiten und Beschwerden die 6 Monate vor Abschluss behandelt worden sind.
- Krankheiten und Unfälle als Folge von vorhersehbaren Kriegsereignissen und aktive Teilnahme an Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
- Organspenden und deren Folgen
- Für Zahnersatzmaßnahmen leisten wir nach einer Wartezeit von 6 Monaten, für Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen und Entbindung (Ausnahme Frühgeburten) leisten wir nach einer Wartezeit von 8 Monaten.
Reisehaftpflichtversicherung (im Tarif Medium und Large):
- Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bildern, Mobiliar, Fernsehapparaten, Geschirr etc. (Ausnahme: Schäden im Haushalt Deiner Gastfamilie ab Superior)
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten
- Schäden durch den Gebrauch als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrt-, Luft- oder Wasserfahrzeuges.
- Ausübung eines Berufes, Dienstes, (Ehren)Amtes oder einer Betätigung in Vereinigungen
- Vermietung, Verleihung oder Gebrauchsüberlassung von Sachen an Dritte
- Haftpflichtansprüche, die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus gehen
- Ansprüche auf Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Ansprüche aus Tumultschadengesetzen
- Schäden durch Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen, Box- und Ringkämpfen, Kampfsportarten inklusive Training
- Schäden an fremden Sachen (geliehen, gemietet, gepachtet), mit Ausnahme Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser
- Schäden von Angehörigen, mit denen Du in häuslicher Gemeinschaft lebst
- Schäden zwischen versicherten Personen dieses Vertrages (Ausnahme: Gastfamilie)
- Schäden zwischen Personen die gemeinsam eine Reise gebucht haben und durchführen
- Schäden die aus der Übertragung einer Krankheit entstehen
- Schäden aus dem Gebrauch von Waffen aller Art
- Vermögensschäden
- Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen (Ausnahme: Ziffer 2.2 und Ziffer 2.3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen )
- Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren und Wertsachen
Reiseunfallversicherung (im Tarif Medium und Large):
- Kosten für Nahrungs- und Genussmittel, Bade- und Erholungsreisen und Krankenpflege wenn nicht ärztlich angeordnet
- Unfälle wegen Geistes- und Bewusstseinsstörungen
- Unfälle wegen Trunkenheit und Drogenkonsum
- Unfälle wegen Schlaganfall, epileptischem Anfall und Krampfanfall (Ausnahme: Störungen und Anfälle sind Folge eines versicherten Unfalls)
- Unfälle, wenn Du vorsätzlich eine Straftat begehst und versuchst
- Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse oder terroristischen Anschlägen (Ausnahme: überraschende Ereignisse)
- Unfälle durch ABC-Waffen
- Unfälle, wenn Du ein Luftfahrzeug oder Luftsportgerät führst und dafür eine Erlaubnis benötigst oder als Besatzungsmitglied an der Führung mitwirkst sowie die Benutzung eines Raumfahrzeuges. Als Besatzungsmitglied bist Du natürlich versichert.
- Unfälle, wenn Du als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrveranstaltungen inklusive Training teil nimmst bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
- Wenn Du Krankheiten oder Gebrechen hast die zu mehr als 50% an den Folgen eines Unfalls mitwirken, besteht für diesen Unfall kein Versicherungsschutz.
Reisegepäckversicherung (im Tarif Large):
- Liegen-, Hängen-, Stehenlassen, Verlieren
- Schäden an aufgegeben Gepäck melde bitte beim Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb oder Gepäckaufbewahrung
- Grobe Fahrlässigkeit
- Einbruchdiebstahl in Kfz, Anhängern oder Wassersportfahrzeugen, wenn dieser nicht zwischen 06:00 - 22:00 stattfand oder Deine Fahrtunterbrechung länger als 2 Stunden bestanden hat.
- Einbruchdiebstahl in Kfz, Anhängern oder Wassersportfahrzeugen, wenn Dein Reisegepäck leicht einsehbar im Fahrzeug liegt (Tipp: verstaue es beim Verlassen des Fahrzeugs im nicht einsehbaren Kofferraum oder Handschuhfach)
- Wertsachen im Kfz, Anhänger oder Wassersportfahrzeug
- Reisegepäck, dass Du nicht unverzüglich nach der Ankunft Deiner ständigen Wohnung entlädst.
- Schäden am Reisegepäck durch strafbare Handlungen Dritter auf nicht offiziellen Campingplätzen
- Schäden an Deinem Reisegepäck durch strafbare Handlungen Dritter, wenn Du es unbeaufsichtigt zwischen 22:00 - 06:00 im Zelt lässt.
- Wertsachen im unbeaufsichtigten Zelt
- Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß
Der Versicherungsschutz gilt für Personen, die sich nachweislich als Work and Traveller, Au-pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Stipendiat, Doktorand, Teilnehmer an einem Work & Travel-Programm oder zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen (dazu zählen unter anderem auch Freiwilligendienste oder Praktika) vorübergehend im Ausland befinden sowie Backpacker, Globetrotter oder sonstige Personen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten und bei Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dein Wohnsitz muss außerdem bei Antragsstellung in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Außerdem muss die Antragstellung vor Antritt deiner Auslandsreise erfolgen.
Work and Travel Versicherung - kurz erklärt!
Du bist versichert bei Krankheit oder Unfall auf Deiner Reise. Wir übernehmen zum Beispiel die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland sowie einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport. Solltest Du eine stationäre Leistung benötigen, übernehmen wir hierfür ebenfalls die Kosten und geben dem Krankenhaus, wenn notwendig, eine Kostenübernahmegarantie. Wir organisieren auch Deinen Kranken- und Gepäckrücktransport, Rückreise Deiner Kinder und geben Dir erste telefonische Hilfestellung.
Dein Reisegepäck ist während Deiner Reise versichert gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung. Kommt Dein Reisegepäck verspätet an, übernehmen wir die Kosten für notwendige Ersatzkäufe. Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten helfen wir Dir weiter.
Während Deiner Reise kann eine einzige Sekunde der Unachtsamkeit schwere und vor allem teure Folgen haben, wenn dadurch ein erheblicher Schaden verursacht wurde. Leider lassen sich derartige Vorfälle nicht planen, aber Du kannst für den Fall der Fälle finanziell vorsorgen. Schäden im Haushalt bei Deiner Gastfamilie, Schlüsselverlust oder derartige Personenschäden sind mit der Reisehaftpflichtversicherung von hepster versichert.
Sollte Dir auf Deiner Reise ein Unfall passieren, bist Du über Work&Travel von hepster versichert. Ein Unfall liegt dann vor, wenn ein plötzlich von außen eintretendes Ereignis eintritt und dabei eine nicht beabsichtigte Gesundheitsschädigung hervorruft. Im schlimmsten Fall hat ein solcher Unfall Invalidität oder den Tod zur Folge - meist verbunden mit hohen Kosten. Um diesem finanziellen Risiko vorzubeugen, übernehmen wir für Dich alle Kosten für kosmetische Behandlungen und Operationen, Bergungs- und Transportkosten nach einem Unfall, Rehamaßnahmen, Krankenhaustagegeld und Hilfe bei Invalidität oder Tod. hepster bietet Dir den vollen Rundum-Schutz für Deine Work & Travel-Reise.
Die Notfallversicherung bietet Dir auf Deiner Reise einen zusätzlichen Service, sollten Schwierigkeiten entstehen. Solltest Du ein gebuchtes Verkehrsmittel auf Deiner Reise versäumen oder Deine Reisezahlungsmittel aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen verlieren, bieten wir Dir mit einem Notruf-Service die notwendige Beratung und stellen gegebenenfalls den Kontakt zur Hausbank o.Ä. her.
Die Dauer Deines Versicherungsschutzes entnimmst Du Deinem Versicherungszertifikat. Der Versicherungsvertrag und der Versicherungsschutz enden nach der vereinbarten Dauer, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise. Die Höchstdauer für einen Aufenthalt beträgt 5 Jahre. Deinen Schutz kannst Du ganz einfach während Deiner Vertragslaufzeit über das Kundenkonto im Kundenbereich verlängern.
Solltest du eher als geplant aus dem Ausland zurückkommen, erstatten wir Dir den Anteil Deines vorher gezahlten Beitrages, ab dem Tag der Rückkehr bis zum Ablauf der Versicherungsperiode. Denke bitte daran, uns einen Nachweis zukommen zu lassen (z. B. Ticket Rückflug).
Der Versicherungsschutz gilt für den vereinbarten örtlichen Geltungsbereich für Reisen im Ausland. Bei hepster kannst Du Deine Work and Travel Versicherung für verschiedene Geltungsbereiche anpassen. Wenn Dich Dein Work and Travel in die USA oder nach Kanada führt, musst Du "weltweit mit USA/ Kanada" wählen. Für alle anderen Länder der Welt wähle bitte "weltweit ohne USA/ Kanada". Bei Verträgen mit dem Geltungsbereich "weltweit ohne USA/ Kanada bist Du während eines Transitaufenthaltes in den USA oder Kanada für die Dauer des Transits abgesichert. Außerdem bist Du in den USA und Kanada für Aufenthalte bis zu 14 Tagen versichert, sofern Dein Vertrag von mindestens einjähriger Dauer ist. Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer bist Du zusätzlich auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in die Heimat versichert. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal 6 Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr.
Häufige Fragen zur hepster Work and Travel Versicherung
Einen Krankheitsfall oder Schaden kannst Du ganz einfach über Deinen persönlichen Kundenbereich oder unter https://hepster.com/de-de/schaden melden.
Dein Schadenfall wird umgehend nach Erhalt geprüft. Wir halten dich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Bitte beachte, dass die Schadenmeldung innerhalb der Frist von 14 Tagen durchgeführt werden muss.
Sollte nicht alles innerhalb von 14 Tagen vorhanden sein, melde bitte trotzdem den Schaden, um die Frist einzuhalten. Fehlende Informationen und Dokumente können nachgereicht werden.
Eventuell sind zur Prüfung des Anspruches im konkreten Fall Unterlagen vorzuweisen, die den Versicherungsfall belegen.
Im Rahmen der Notfallversicherung, die Bestandteil des Work and Travelpaketes im Tarif LARGE ist, musst Du Dich oder ein von Dir Beauftragter bei Eintritt des Schadenfalles unverzüglich telefonisch oder in sonstiger Weise an unseren weltweiten 24h-Reise-Notruf der BD24 wenden.
Tel. aus dem Ausland: +49 (0) 381 203 888 08
Tel. aus Deutschland: 0800 9 547 801
Weitere ausführliche Informationen erhältst Du in unserem Versicherungsratgeber unter https://hepster.com/de-de/ratgeber/wie-funktioniert-die-schadenmeldung.
Solltest Du während Deines Work and Travel Aufenthaltes beschließen, doch länger als geplant im Ausland zu bleiben, kannst Du Deine Work and Travel Versicherung ganz bequem in Deinem Kundenkonto verlängern – vorausgesetzt Dein Schutz ist noch nicht abgelaufen. Bei Fragen wende Dich gerne über unser Kontaktformular mit Deinem Anliegen oder Mo-Fr von 9 - 17 Uhr über unseren Life-Support an unser Service-Team.
Viele Reisekrankenversicherungen schließen Kanada und USA vom Versicherungsschutz aus, da die Behandlungskosten in diesen beiden Ländern besonders hoch sind. Die Versicherung von hepster bietet Dir die Möglichkeit, eine Reiseversicherung inkl. USA und Kanada oder ohne USA und Kanada abzuschließen. Aufgrund der hohen Behandlungskosten in den USA und Kanada ist der Versicherungsbeitrag höher als der weltweite Schutz ohne diese beiden Länder.
Wenn Du noch über Deine Eltern familienversichert bist, musst Du Dich um gar nichts kümmern, da Du selbst gar keine Beiträge zahlst. Eine Abmeldung während Deiner Work and Travel Reise ist nicht erforderlich. Normalerweise bist Du bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres über Deine Eltern familienversichert, wenn Du keiner Erwerbstätigkeit nachgehst und mtl. nicht mehr als 450 Euro erzielst. Wenn Du Dich in einer Schul- oder Berufsausbildung, wie zum Bespiel einem Studium oder auch einem freiwilligen sozialen Jahr befindest, bist Du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert. Doch spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du nicht mehr über Deine Eltern mitversichert werden. Anschließend bist Du entweder über den Arbeitgeber, die Arbeitsagentur oder zum Beispiel als Student freiwillig kostenpflichtig versichert. Angehende Work & Traveller, die ihre Versicherungsbeiträge selbst zahlen, sollten sich also vor dem Work & Travel-Aufenthalt unbedingt abmelden, um während des Auslandsjahrs keine Beiträge zahlen zu müssen. Ein kurzes Schreiben mit einer Kopie des Flugtickets als Nachweis für den Auslandsaufenthalt ist in der Regel ausreichend.
Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer besteht der Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr nach Deutschland. Der Versicherungsschutz in Deutschland ist begrenzt auf maximal 6 Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr.
Solltest Du früher als geplant aus dem Ausland zurückkommen, bekommst Du von uns den Beitrag für den nicht genutzten Zeitraum zurück. Das heißt, Du erhältst den anteiligen Beitrag ausgehend vom Tag Deiner Rückkehr bis zum Ablauf des Versicherungszeitraums zurück. Denke bitte daran, uns einen Nachweis über Deine Rückkehr zukommen zu lassen, z. B. eine Kopie Deines Rückflug-Tickets.
Vier gute Gründe für die hepster Work and Travel Versicherung
Volle Transparenz
Wir zeigen Dir auf einen Blick, welche Leistungen in Deiner Work and Travel Versicherung enthalten und welche Schadensfälle ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz endet bei uns automatisch mit Ende der angegebenen Laufzeit.
Schneller Support
Ob Fragen zu Deiner Versicherung oder die Abwicklung eines Schadenfalles, unser Kundensupport ist 24/7 per E-Mail und werktags über unseren Support-Chat oder unsere Servicehotline für Dich erreichbar.
Mehr Mobilität
Egal ob Buchung, Support oder Schadenmeldung – bei uns läuft alles online, unabhängig von Zeit und Raum. Über Dein hepster-Kundenkonto hast Du auf Deinem Handy, Tablet oder Laptop auch unterwegs immer die volle Kontrolle über Deine Work and Travel Versicherung und kannst diese ganz nach Deinem Bedarf verlängern.
Garantierte Sicherheit
Auf uns kannst Du Dich verlassen. Wir kooperieren ausschließlich mit namhaften Risikoträgern und arbeiten unter der Aufsicht der BaFin. Mit der BD24 als Risikoträger und Partner ist Dein Work and Travel Schutz zu 100% garantiert und abgesichert.
Was zeichnet eine gute Work and Travel Versicherung aus?
Damit Du auf Reisen richtig abgesichert bist, solltest Du eine Versicherung wählen, die ganz genau auf die Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist. Eine gute Reiseversicherung beinhaltet eine weltweit gültige Langzeit Auslandsreisekrankenversicherung, die zur Beantragung des Working-Holiday-Visums, bei der Einreise in Länder mit strikten Einreisebestimmungen und zur Vorlage bei zukünftigen Arbeitgebern in Deinem Wunsch Work and Travel Land anerkannt ist. Das Arbeiten während Deiner Reise darf nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Die Versicherungsdauer sollte flexibel und für den Fall, dass Du Deinen Aufenthalt ausweiten möchtest, auch verlängerbar sein. Und was, wenn Du doch früher zurückkommst als geplant? Faire Work and Travel Reiseversicherungen erstatten Dir gegen Vorlage eines Nachweises für eine vorzeitige Rückkehr den Betrag für zu viel gezahlte Tage zurück. Dass Deine Versicherung 24/7 online oder per Telefon für Dich da und erreichbar ist, ist mindestens genauso wichtig, wie eine Gültigkeitsdauer, die nicht schon bei 12 Monaten endet oder ein Krankenversicherungsschutz ohne zermürbende Selbstbeteiligung. Der Rücktransport im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sollte nicht nur bei medizinisch notwendigen, sondern auch bei medizinisch sinnvollen Gründen erstattet werden. Zu guter Letzt ist natürlich der Preis entscheidend.
Folgende Versicherungen sind im Leistungsumfang der hepster Work and Travel Versicherung buchbar:
1. Langzeit Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung - Ohne geht’s nicht
Die Auslandskrankenversicherung ist sozusagen ein Must have, das heißt ohne eine entsprechende Langzeit Auslandskrankenversicherung wirst Du Dein Work and Travel außerhalb von Europa nicht starten können. Die Auslandskrankenversicherung ist in vielen Ländern, wie zum Beispiel Australien, Neuseeland oder Kanada notwendige Voraussetzung für den Erhalt des Working-Holiday Visums. Es muss teilweise bei Einreise oder spätestens bei der Jobsuche im Ausland vorgezeigt werden. Deine deutsche Krankenversicherung zahlt außerhalb von Europa nicht für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte. Eine normale Reisekrankenversicherung ist ebenfalls nicht ausreichend für Dich, da diese auf einen Aufenthalt von 6 Wochen begrenzt ist. Daher ist der Abschluss einer speziellen Work and Travel Auslandskrankenversicherung, die Dich während der Arbeit absichert und für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren gilt, notwendig. Die hepster Auslandskrankenversicherung sichert folgende Leistungen ab:
- Ambulante, zahnärztliche & stationäre Behandlungskosten inklusive Medikamente im Ausland
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport
- Rückerstattung der Kosten für Medikamente und Heilmittel
- Ohne Selbstbeteiligung.
2. Reisehaftpflichtversicherung - Sicher ist sicher
In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung eine Standardversicherung, die jeder haben sollte - sie ist aber nicht verpflichtend. Für ein Work and Travel nach Kanada ist der Nachweis einer ausreichend deckenden Haftpflichtversicherung sogar obligatorisch. Fügst Du während Deiner Reise unbeabsichtigt einer Person oder dessen Eigentum schon aufgrund einer kleinen Unaufmerksamkeit einen Schaden zu, kann das unter Umständen sehr teuer werden. In diesem Fall kommt die Reisehaftpflichtversicherung für die finanziellen Folgen auf. Falls Du keine weltweit gültige Haftpflichtversicherung hast, kannst Du die kostengünstige Reisehaftpflichtversicherung ganz unkompliziert über unser Work and Travel Versicherungspaket im Tarif MEDIUM dazu buchen. Die Reisehaftpflichtversicherung sichert folgende Leistungen ab:
- Mietsachschäden auch im Haushalt der Gastfamilie & Schlüsselverlust
- Gefahren des täglichen Lebens
- Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche
- Kosten eines Rechtsstreites
3. Reiseunfallversicherung - Lieber haben als brauchen
Unfälle während einer Work and Travel Reise kommen häufiger vor als Du denkst. Denn genau dann wird der Zeitpunkt kommen, an dem Du über Deine Grenzen gehst, neue Sportarten ausprobierst und Dich von frisch gewonnenen Freunden mit zu neuen Abenteuern nehmen lässt. Was Du in Deutschland nie für möglich gehalten hättest, wird vielleicht einen festen Platz in Deinem Reise-Lifestyle einnehmen. Egal ob Surfen in Australien, eine Bergtour in Chile oder Rafting Touren in den USA – es warten die spektakulärsten Abenteuer auf Dich, die im Gegensatz zu Deinem normalen Leben in Deutschland ein viel größeres Risiko für einen Unfall aufweisen. Damit Du während Deines Work and Travels rundum gegen die Folgen eines Unfalls geschützt bist, ist die Reiseunfallversicherung in unserem Work and Travel Versicherungspaket im Tarif MEDIUM und LARGE mit eingeschlossen. Die Reiseunfallversicherung sichert folgende Leistungen ab:
- Auszahlungen von Leistungen bei Invalidität und im Todesfall
- Bergungskosten & kosmetische Operationen
- Ohne Selbstbeteiligung
4. Reisegepäckversicherung - 1000 mal ist nichts passiert
Was kann es ärgerlicheres geben als verlorengegangenes oder beschädigtes Gepäck, erst Recht, wenn in Deinem Rucksack Deine komplette Ausrüstung für Deine Reisen steckt. Damit Du zumindest gegen die daraus entstehenden Kosten finanziell abgesichert bist, empfehlen wir Dir den Abschluss der hepster Reisegepäckversicherung. Die Reisegepäckversicherung sichert folgende Leistungen ab:
- Schutz bei Verlust oder Beschädigung von Bekleidung, Koffern & Rucksäcken
- Kosten zur Wiederbeschaffung, zum Beispiel auch für Neubeschaffung des Passes
- Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen und Beschädigung z. B. während eines Fluges
- Abdeckung von Schäden durch Verkehrsunfälle, Diebstahl oder Elementarereignisse (z.B. Sturm)
- Erstattung des Zeitwertes bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
- Ohne Selbstbeteiligung
5. Notfallversicherung - wenn Dir keiner helfen will, ist sie für Dich da
Dein Work and Travel Jahr führt Dich je nach Zielland tausende Kilometer weit weg von zu Hause. Fernab von Deiner Familie, Bekannten oder Personen, die Dir weiter helfen können und vielleicht sogar in einer völlig anderen Zeitzone – gut, wenn Du eine 24 Stunden Notfalltelefonnummer hast, bei der Du im Fall der Fälle sofort Hilfe bekommst. Dieser Service ist Teil einer Notfallversicherung, die Du vor allem bei selbst organisierten Work and Travel Touren abschließen solltest. In unserem Versicherungspaket im Tarif LARGE ist die Notfallversicherung enthalten und sichert folgende Leistungen ab:
- Kostenübernahme gegenüber Krankenhäusern
- Hilfe bei Verlust von Kreditkarten oder Bargeld
- 24h-Service mit Beistandsleistungen
- Hilfe mit einem Darlehen im Fall einer Strafverfolgung bei Haft und Haftandrohungen z.B. für eine Strafkaution
- Gewährung eines Darlehens bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten
- Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Reisedokumenten und Sperrung von Kredit- und EC-Karten
- Ohne Selbstbeteiligung