Haftpflicht für die Wohnung – Schutz bei Schäden einfach erklärt
Wie schützt die Haftpflichtversicherung bei Schäden in der Wohnung? Die wichtigsten Leistungen und greifenden Fälle einfach erklärt
Wie schützt die Haftpflichtversicherung bei Schäden in der Wohnung? Die wichtigsten Leistungen und greifenden Fälle einfach erklärt
Mietsachschäden können schnell teuer werden – sei es ein Missgeschick beim Umzug, ein beschädigter Parkettboden oder ein Wasserschaden in der Mietwohnung. Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich zuverlässig vor den finanziellen Folgen solcher Schäden und bewahrt dich vor unerwarteten Kosten. Doch warum ist eine Haftpflichtversicherung für die Wohnung so wichtig? Welche Schäden sind überhaupt abgedeckt und welche Vorteile bietet sie Mietern? In diesem Beitrag erfährst du, warum der richtige Versicherungsschutz unverzichtbar ist und wie du dich optimal absicherst.
Inhaltsverzeichnis
- Haftpflichtversicherung für die Wohnung: Warum lohnt sie sich?
- Was ist eine private Haftpflichtversicherung?
- Warum ist die Haftpflichtversicherung für Mieter sinnvoll?
- Wer ist durch den Versicherungsschutz abgedeckt?
- Welche Schäden und Sachgüter sind versichert?
- Welche zusätzlichen Mietsachschäden deckt die Haftpflicht ab?
- Sind Schäden an fremdem Eigentum und Personen versichert?
- Was gilt bei Verschleißerscheinungen und Abnutzung?
- Wie verhält es sich mit vorsätzlichen Schäden?
- Reguliert die Haftpflicht Mietsachschäden nach dem Auszug?
- Worauf sollte man beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten?
Die Haftpflichtversicherung für die Wohnung – lohnt sich das überhaupt?
Private Haftpflichtversicherungen werden für nahezu jeden Lebensbereich angeboten. Nicht immer ist aber absehbar, ob sich die damit verbundenen Kosten langfristig auch rechnen. Etwas anders sieht das bei Mietwohnungen aus: Hier können schnell einmal Mietsachschäden entstehen, gegen die eine gute Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden unbedingt vorhanden sein sollte.Die Haftpflichtversicherung – was ist das eigentlich?
Wo Menschen leben, arbeiten und in sonstiger Weise agieren, da unterlaufen ihnen zuweilen Fehler. Die meisten davon lassen sich schnell korrigieren, während andere zu schwerwiegenden Folgen führen. Im letztgenannten Fall stellt sich natürlich die Frage der Haftung, wenn finanzielle Schäden ausgeglichen werden müssen. Das Gesetz sieht dabei den Verursacher in der Verantwortung – zumindest immer dann, wenn sein Verhalten fahrlässig war.In einigen Lebenslagen, zu denen etwa das Führen eines Fahrzeuges, das Bauen eines Hauses oder das Ausüben der Jagd gehören, sind gesetzliche Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben. Demgegenüber ist es allerdings sinnvoll, auch privat – und somit freiwillig – möglichen Versicherungsfällen vorzubeugen. Immerhin haftet der Betroffene im Zweifelsfall mit seinem Vermögen für den von ihm verursachten Schaden. Wenn du dabei kein finanzielles Risiko eingehen möchtest, dann ist der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung für die Wohnung stets sinnvoll.
Lohnt sich die Haftpflichtversicherung für die Wohnung?
Auch im Haushalt können Schäden entstehen. Umso schlimmer, wenn der Wohnraum lediglich gemietet wurde. Vielleicht möchtest du für das Regal ein Loch in die Wand bohren und zerstörst dabei ein Stromkabel. Eventuell läuft die Waschmaschine aus und das tolle Parkett aus Eichenholz ist gänzlich ruiniert. Oder aber beim Fensterputzen geht die Scheibe zu Bruch. Für derlei große und kleine Missgeschicke bist du zunächst dem Vermieter gegenüber verantwortlich.Gerade das Beispiel mit dem Parkett zeigt, dass innerhalb kurzer Zeit eine persönliche Haftung entstehen kann, die schnell den Betrag mehrerer eintausend Euro erreicht. Sollte dir später nachgewiesen werden können, dass du unter Missachtung deiner eigenen Sorgfaltspflicht gehandelt und erst so das Dilemma ausgelöst hast, würdest du für die gesamte finanzielle Summe einstehen müssen. In solchen Fällen ist es daher ratsam, sich privat mit einer Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden abzusichern.
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Auf welche Personen bezieht sich der Versicherungsschutz?
Mit der Haftpflichtversicherung für die Wohnung sind zunächst zahlreiche Schäden abgedeckt, die durch die Bewohner ausgelöst werden. Egal, ob es sich dabei um dich selbst, um Lebenspartner, Kinder, Verwandte oder sonstige Personen handelt, die zeitweise oder dauerhaft in den von dir gemieteten Räumen wohnen. Nicht versichert wären somit Defekte, die einer deiner Besucher auslöst – der Gast müsste die von ihm verursachten Kosten selbst tragen.Vorteilhaft bei alledem gestaltet es sich, dass auch privat gehaltene und zahme Haustiere in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Das können Säugetiere, Fische oder Vögel sein. Zerkratzt deine Katze den Fußboden oder macht dein Meerschweinchen etwas kaputt, so befindest du dich also auf der sicheren Seite. Doch Vorsicht, nicht jeder Versicherer kommt automatisch für Schäden auf, die von Hunden ausgelöst werden. In dem Falle kann es empfehlenswert sein, zusätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Welche Sachgüter sind von der Haftpflichtversicherung geschützt?
Daneben ist es wichtig, dass du einen möglichst umfangreichen Schutz gegenüber Beschädigungen genießt. Einerseits rückt hier die Bausubstanz in den Fokus: Schäden wären versichert, wenn sie an Mauern, Decken, Böden, Fenstern und Türen sowie an sämtlichen Rohren oder Leitungen entstehen. Mithin an allem, was zu dem von dir gemieteten Wohnraum gehört und was fest mit diesem verbunden ist. So beispielsweise auch die Fliesen an der Wand.Andererseits darf die Einrichtung nicht unbeachtet bleiben. Hierbei sind alle Güter mitversichert, die durch den Vermieter gestellt werden und die du zeitweise in Besitz nimmst. Der Küchenschrank, das Waschbecken und die Toilette im Badezimmer, die in jedem Zimmer befindliche Lampe sowie sonstige nützliche oder dekorierende Elemente sind dabei umfasst. Davon abzugrenzen ist natürlich dein Eigentum: Geht daran etwas kaputt, so kannst du den Schaden nicht über die Haftpflichtversicherung für die Wohnung regulieren.
Worauf erstreckt sich die Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden außerdem?
Es gibt übrigens einen Gegenstand, der fest zu deiner Wohnung gehört und den du doch nicht innerhalb der Räumlichkeiten verwendest: Vor allem bei größeren Gebäuden handelt es sich dabei um den Hausschlüssel. Ihn kannst du ebenso wie den Wohnungsschlüssel immer einmal verlieren. Gleiches gilt für elektronische Chip-Karten, mit denen ein Öffnen und Verschließen des Eingangsbereiches gewährleistet ist. Auch hierbei deckt die Versicherung den Verlust.Bei einem solchen Fall handelt es sich leider nicht um eine Bagatelle. Gerade der verlorene Hausschlüssel führt dazu, dass der gesamte Schließmechanismus ausgetauscht werden muss, wodurch für alle Bewohner ein neuer Eingangsschlüssel anzufertigen wäre. Du siehst, dass schnell einmal hohe Kosten entstehen können, gegen die du dich absichern solltest. Ob der Versicherer dann die finanziellen Schäden vollständig übernimmt oder ob er diese nur anteilig begleicht, ist von der Police abhängig, die du unterschreibst. So gehst du bei einem Schlüsselverlust vor.
Wären auch Schäden an fremdem Eigentum und an Personen versichert?
Sicherlich kann es vorkommen, dass die Sachgüter anderer Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Denke hier an das Beispiel der auslaufenden Waschmaschine: Das Wasser wird wahrscheinlich in die Wohnungen unter deiner Etage laufen und kann dort Decken-, Böden- und Wandverkleidungen beschädigen. Ganz zu schweigen von der Feuchtigkeit, die ins Mauerwerk einzieht und dort im schlimmsten Falle zur Bildung eines Schimmelpilzes führt.Ebenso kann sich ein in deiner Wohnung ausgelöster Schaden auf andere Personen ausdehnen. Fällt bei dir daheim ein Bild von der Wand und trifft es deinen Besucher am Kopf, so haftest zunächst du für eine entstehende Wunde, ihre Versorgung und mögliche materielle wie immaterielle Folgen davon. Hier ist – wie bereits für den Schaden an fremdem Eigentum – aber die Haftpflicht für die Wohnung die beste Option, um dich abzusichern.
Können auch Verschleißerscheinungen versichert sein?
Stell dir vor, du beziehst eine Wohnung, in der gerade erst der schöne Parkettboden verlegt wurde. Wie sieht das Holz wohl aus, wenn du zwei oder drei Jahrzehnte in den Räumlichkeiten lebst? Verschleiß und Abnutzung an allen Gütern sind normal – und sie werden regelmäßig bereits über die zu zahlende Miete abgegolten. Jedenfalls dann, wenn du mit der Bausubstanz und dem Inventar vernünftig umgehst.Ziehst du irgendwann aus, so kann der Vermieter also einen finanziellen Ausgleich für die üblichen Gebrauchsspuren gar nicht erst verlangen. Daher erstreckt sich die private Haftpflichtversicherung für die Wohnung auch nicht auf solche Schäden. Allerdings zeigen die Erfahrungen, dass es im Einzelfall umstritten sein kann, wie ein Defekt ausgelöst wurde. Im Zweifel kommt dem Vermieter die Aufgabe zu, dir einen unsachgemäßen Umgang mit der Einrichtung nachzuweisen. In dieser Situation ist eine Versicherung durchaus wertvoll.
Wie ist mit vorsätzlichen Schäden zu verfahren?
Die Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden kommt für alle finanziellen Folgen auf, die durch dein fahrlässiges Verhalten sowie ohne deine Beteiligung entstehen. Heißt im Umkehrschluss, dass du einen Mangel nicht bewusst und vorsätzlich herbeigeführt haben darfst. Kann dir das jedoch nachgewiesen werden, so ist der Versicherungsschutz erloschen. Zerkratzt du also bewusst den Fußboden, so wären die Kosten für eine Reparatur allein von dir zu tragen.Gerade in der Frage der Schuld kommt es relativ oft zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Denn was ein normaler Gebrauch ist, worin im Einzelfall konkret die Sorgfaltspflicht liegt oder durch welches Tun und Unterlassen eine persönliche Schuld begründet wird, ist nicht abschließend geklärt – und wird zumeist erst in einem Gerichtsprozess bestimmt. Daher solltest du mit allen dir überlassenen Gütern stets so umgehen, dass daran nach normalem Ermessen kein Schaden entstehen kann.
Können Mietsachschäden nach dem Auszug über die Haftpflichtversicherung reguliert werden?
Im Regelfall kommt es vor, dass sich Vermieter und Mieter beim Auszug einigen. Letzterer übergibt die Wohnung in sauberem Zustand, und gemeinsam mit dem Eigentümer wird das Vorhandensein möglicher Schäden überprüft. Liegen diese nicht vor, ist das Übergabeprotokoll schnell unterschrieben. Allerdings ist es keine Seltenheit, dass Mietsachschäden auch nach dem Auszug noch auftreten.Solche Mängel müssten durch den Vermieter innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Das schreibt Paragraf 548, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Während dieser Frist können also Mietsachschäden nach dem Auszug über die Haftpflichtversicherung für die Wohnung beglichen werden. Tritt ein Missstand erst später zutage, wäre das Erheben eines Anspruchs gegen dich als früheren Mieter unzulässig. Das könnte etwa für den Schimmelpilz gelten, der aufgrund der Feuchtigkeit in der Wand meist erst nach wenigen Jahren auftritt.
Worauf ist beim Abschluss der privaten Haftpflicht für die Wohnung zu achten?
Übrigens ist es heute keine besondere Herausforderung mehr, einen seriösen Anbieter für eine Haftpflichtversicherung für die Wohnung zu finden. Vorab solltest du dir aber die Frage stellen, was dir der Versicherungsschutz eigentlich wert ist. Das günstigste Angebot mag lukrativ klingen, weist oftmals aber Schwächen auf. Sie werden spätestens dann sichtbar, wenn die Versicherung einen von dir verursachten Schaden nicht decken möchte.Sinnvoll ist es daher, einen möglichst großen Schutz zu erwerben – auch wenn dieser anfangs etwas teurer ist. Bereits ein Missgeschick kann aber genügen, um die Kosten auszugleichen. Vor allem Mietsachschäden an der Bausubstanz lassen sich nicht ganz so einfach beheben – und würden eine entsprechend hohe Rechnung auslösen. In solchen Fällen ist der Abschluss einer individuell angepassten Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden mehr als nur ein Lichtblick.