Wie funktioniert die Schadenmeldung?

Nachfolgend findest Du wichtige Informationen zur hepster Schadenmeldung. Bitte lies diese sorgfältig durch, damit du im Falle eines Schadens deine Meldung schnell und einfach durchführen kannst und die grundsätzlichen Bedingungen, die erfüllt werden müssen, einhältst.

Weitere Einzelheiten zu den Obliegenheiten findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (kurz: AVB) des entsprechenden Produktes. Diese findest du in deiner Buchungsbestätigung und deinem persönlichen Kundenbereich unter https://hepster.com/de-de/account/login.

Du hast noch keine Versicherung bei uns? Dann findest du die AVB immer auf den Produktseiten unter dem Reiter "Dokumente und Informationen".

Alle Notfallnummern im Überblick - Rund um die Uhr erreichbar

Folgend findest du alle wichtigen 24h Notfallrufnummern. Diese Nummern sind für dich relevant, wenn du eine Auslandskrankenversicherung, Work-and-Travel-Versicherung, ein Reiseversicherungspaket, einen Fahrrad-, E-Bike- oder Reiseschutzbrief gebucht hast.

Auslandskranken- und Work-and-Travel-Versicherung und des Reiseversicherungspaketes:

  • 0800 95 47 801
  • aus dem Ausland +49 (0) 381 203 888 08

Fahrrad-, E-Bike-Schutzbriefe, Pannenhilfe und Reiseschutzbriefe

  • 0800 6648-211 oder
  • aus dem Ausland: 0049 381 203 888 09

Alle Notfallrufnummern findest du auch auf deinem Versicherungszertifikat, das du zusammen mit deiner Buchungsbestätigung per Mail erhalten hast. Du findest es aber auch in deinem persönlichen Kundenbereich, bei dem du dich einfach mit deiner E-Mail-Adresse anmelden kannst. Bei deinem Vertrag findest du ebenfalls das Dokument zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auch darin stehen alle wichtigen Informationen zur Schadenmeldung und den Notfallrufnummern.

Allgemeine Hinweise zur Schadenmeldung

Unter Angabe der Zertifikatsnummer kannst du hier Schäden an Gegenständen (auch Verschleißteile), Notfälle oder Verletzungen bei dir oder deinem Tier digital melden. Bitte beachte, dass die Schadenmeldung innerhalb der Frist von 14 Tagen durchgeführt werden muss.

Sollte nicht alles innerhalb von 14 Tagen vorhanden sein, melde bitte trotzdem den Schaden, um die Frist einzuhalten. Fehlende Informationen und Dokumente können nachgereicht werden.

Zur Schadenmeldeseite

  • Die Schadenmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erkenntnis des Schadens oder Diebstahls über deinen Kundenbereich oder unter hepster.com/de-de/schaden erfolgen.
  • Bei einem Diebstahl ist zwingend eine polizeiliche Anzeige innerhalb von 24h nach Bekanntwerden des Diebstahl erforderlich. Die polizeiliche Anzeige kann auch online erfolgen.
  • Bitte lass' deinen Wertgegenstand nicht vorher reparieren, denn damit riskierst du den Verlust deines Versicherungsschutzes. (Es ist wie beim Auto: erst wird der Schaden der Versicherung gemeldet, dann folgt der Rest)
  • Unsere Schadenmeldung fragt neben Grundsätzlichen Informationen auch genauere Angaben zum Wertgegenstand oder deinem Tier ab. Ebenfalls werden Fotos, etc. angefragt. Wichtig: Wenn noch nicht alles vorhanden ist, ist das kein Problem. Melde den Schaden aber trotzdem und reiche fehlende Unterlagen nach.
  • Nachdem du den Schaden gemeldet hast, wartest du auf die Rückmeldung unserer Schadenabteilung oder unseres Dienstleisters (bei der Handyversicherung).
  • In der Regel benötigst du einen Kostenvoranschlag eines autorisierten Fachhändlers bzw. einer Werkstatt (Ausnahme: bei Fahrrad/ E-Bike erst ab einem voraussichtlichen Schaden von über 350 Euro nötig), den du bei uns mit der Schadenmeldung oder nachträglich einreichst.

Zwingend notwendige Informationen für die Schadenmeldung:

  • Deine Daten: (Adresse, Telefonnummer, etc.)
  • Zeitpunkt und Ort: (Schadendatum / -zeitpunkt und -ort)
  • Wer war beteiligt am Schaden? (Zeugen, etc.)
  • Was ist genau passiert? (Schilderung des Schadens, Art des Schadens)
  • Weitere Angaben (wie bspw. geliehen, gemietet, anderweitige bestehende Versicherungen, Angaben zum Gerät – Herstellernummer, Seriennummer etc.)
  • Bankverbindung (für Schadenzahlung)

Warum fragen wir ab, ob es andere bestehende Versicherungen gibt?

Bei Fahrrädern und E-Bikes ist es beispielsweise so, dass zunächst die Hausratversicherung greift und die Übernahme der Kosten dort geprüft wird. Das Prinzip der Subsidiärdeckung ist ein legitimer Prozess während der Schadenbearbeitung. Daher bitten wir um dein Verständnis für die Abfrage solcher Informationen.

Zwingend notwendige Fotos & Dokumente bei Fahrrad, E-Bike -, Elektronik- oder Equipment-Versicherungen:

  • Fotos des beschädigten Gerätes
  • originaler Anschaffungsbeleg bzw. Kaufbeleg oder Nachweis der Miete (o. Ä.), gilt auch für Zubehör und Schlösser
  • bei Beschädigung: Kostenvoranschlag eines autorisierten Fachhändlers/ Werkstatt (Ausnahme: bei Fahrrad/ E-Bike erst ab voraussichtlich über 350 Euro)
  • bei Totalschaden: Nachweis des Totalschadens vom autorisierten Fachgeschäft
  • auf Nachfrage müssen das Gerät sowie relevante Teile zwecks Prüfung/ Schadenregulierung vorgelegt werden können
  • bei Diebstahl/ Raub/ räuberische Erpressung: Aktenzeichen, Nachweis der polizeilichen Anzeige

Bitte beachte: Wenn du bei der Schadenmeldung noch nicht alle relevanten Informationen und Dokumente zusammen hast, reiche bitte alles so schnell wie möglich nach. Ansonsten kann die Bearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Am schnellsten geht die Bearbeitung voran, wenn unserer Schadenbearbeitung alles vorliegt.

Besonderheiten bei Bike/ E-Bike:

Die Rahmennummer muss auf der Rechnung stehen und wir benötigen den Nachweis über die regelmäßige Wartung entsprechend der gesetzl. Vorschriften.

Zwingend notwendige Fotos & Dokumente bei Reiseversicherungen (Reiseversicherungspaket, Auslandsreisekranken- oder Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch), Work & Travel, Reiseschutzbrief):

  • Nachweis über Reisetickets (Flug-, Schiff-, Bahn- oder Bustickets)
  • bei gesundheitlichen Schäden/ Unfällen: ärztliches Attest, Arztrechnung, Krankenhausrechnung, Rezepte etc.
  • bei Reiserücktritts-/Reiseabbruch: Nachweis über Reisekosten
  • Nachweise und Rechnungen für schadenbedingte Übernachtungen, Abschleppkosten usw.
  • weitere Dokumente auf Nachfrage unserer Kundenbetreuer

Wichtige Hinweise für Schutzbriefe, Auslandskrankenversicherungen, Work and Travel, Unfallversicherung, Reiseversicherungspakete etc.

(Reise-/Ski-) Unfallversicherung, Unfallversicherung im Rahmen von Work and Travel oder Reiseversicherungspaket

  • Unverzügliche nach einem Unfall einen Arzt hinzuziehen, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt
  • Meldungen im Todesfall: Hat der Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge, so muss dies dem Versicherer von den Erben oder den sonstigen Rechtsnachfolgern der versicherten Person innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, auch wenn der Unfall selbst schon angezeigt ist.

Kannst du glaubhaft versichern, dass die Versäumung der Frist nicht vorsätzlich und/oder fahrlässig erfolgte und nicht entscheidend für die Höhe der Leistungen ist, kann der Versicherungsschutz weiterhin bestehen.

Auslandskrankenversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung im Rahmen von Work and Travel oder Reiseversicherungspaket

Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, solltest du bei Notwendigkeit von

  • Krankenrücktransport
  • einer stationären Behandlung im Krankenhaus
  • vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen

unverzüglich den weltweiten Notfalldienst kontaktieren. Die Nummern findest du in deinem Versicherungszertifikat und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder direkt hier:

  • aus Deutschland: 0800 95 47 801 oder
  • aus dem Ausland über +49 (0) 381 203 888 08 (Roaming-Gebühren laut Deines Nutzungsvertrages).

Notwendige Belege im Schadenfall:

  • Originalbelege, die den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit sowie die Angabe der vom behandelnden Arzt erbrachten Leistungen nach Art, Ort und Behandlungszeitraum enthalten.
  • Rezepte zusammen mit der Arztrechnung und Rechnungen über Heil- oder Hilfsmittel und zusammen mit der Verordnung
  • ein ärztliches Attest des im Ausland behandelnden Arztes über die Notwendigkeit eines ärztlich angeordneten Rücktransportes
  • eine amtliche Sterbeurkunde und eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache, wenn Überführungs- bzw. Bestattungskosten gezahlt werden sollen
  • weitere Nachweise und Belege, die der Versicherer zur Prüfung seiner Leistungsverpflichtung als notwendig erachtet und von der versicherten Person im Schadenfall anfordern und deren Beschaffung der versicherten Person zugemutet werden kann.

Schutzbriefe (Fahrrad-, E-Bike-Schutzbriefe, Pannenhilfe und Reiseschutzbriefe)

24/7 Notfall-Telefonnummer:

  • 0800 6648-211 oder
  • aus dem Ausland 0049 381 203 888 09

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