Kann man Elektronikversicherungen kombinieren?
Die Elektronikversicherung fristete über Jahrzehnte ein Nischendasein und war höchsten Gewerbetreibenden ein Begriff. Doch das hat sich schon längst geändert und heute profitieren auch Verbraucher von einer Versicherung, welche sich speziell um die elektronischen Geräte des Alltags kümmert und dieses vor Schäden absichert. Die Elektronikversicherung bietet viele Vorteile, ist aber auch ein etwas riskanteres Feld. Warum das so ist, und warum die Leistungen einer Elektronikversicherung unverzichtbar sind, werden die nächsten Abschnitte einmal näher erläutern.
Wofür eine Elektronikversicherung? Sinn und Nutzen
Grob gesagt ist die Elektronikversicherung eine Art der Haftpflichtversicherung und schützt elektronische Geräte im Schadensfall. Ein möglicher Schaden kann entstehen, wenn das Gerät:
- unsachgemäß genutzt wird
- durch dritte Personen oder durch Familienangehörige beschädigt wird
- im Alltag beschädigt wird (z.b. Herunterfallen)
- eine Beschädigung durch Mangel (seltener Haftungsfall, da Gewährleistungspflichten des Herstellers)
Der Clou an dieser Versicherung ist, dass sie sich ausschließlich auf elektronische Geräte erstreckt. Im Gegensatz zu einer allgemeinen Haftpflichtversicherung können mit der Elektronikversicherung die elektrischen Geräte in Gänze, oder jeweils einzeln abgesichert werden.
Die Elektronikversicherung im gewerblichen Bereich
Als Teil der gewerblichen Betriebshaftpflicht gehört die Elektronikversicherung heute eigentlich zum Standard der gewerblichen Absicherungen. Für Unternehmen ist sie im digitalen Zeitalter fast unverzichtbar. Denn durch diese zusätzliche Absicherung sind die elektronischen Geräte im Betrieb vor Schäden geschützt. Das kann zum Beispiel den Computer betreffen, aber auch betrieblich genutzte Smartphones oder andere elektronische Betriebsmittel. Im Rahmen der betrieblichen Absicherung ist diese Versicherung unverzichtbar und sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden.
Die Elektronikversicherung im privaten Bereich
Im privaten Bereich wird es häufig etwas komplizierter. Denn hier ist die Elektronikversicherung häufig ein Teil der Hausratsversicherung, oder aber der Haftpflichtversicherung. Das ist aber derzeit noch nicht der Standard. Es müssen also die aktuellen Versicherungen geprüft werden. Denn auch die elektronischen Geräte benötigen einen umfassenden Schutz vor Schäden. Häufig sind die Geräte im Alltag so kostspielig, dass eine zusätzliche Absicherung zwingend notwendig ist und im Endeffekt und im Schadensfall eine Minderung der finanziellen Belastung bedeutet.
Welche Leistungen bietet eine pauschale Elektronikversicherung?
Das hängt ganz vom jeweiligen Vertrag ab und kann pauschal nicht so leicht beantwortet werden. Während im gewerblichen Bereich die Haftungssummen sehr hoch liegen können und je nach Branche nach oben hin sogar unbegrenzt sind, ist im privaten Bereich das Angebot noch sehr dünn. Häufig gibt es im Rahmen der Haftpflichtversicherungen und der Hausratsversicherungen kombinierte Angebote, die die elektrischen Geräte bis zu einer minimalen Obergrenze absichern. Das ist zwar nett, reicht aber bei den hohen Einkaufspreisen der Geräte oft nicht aus. Hier müssen weitere Versicherungen abgeschlossen werden, was für die Verbraucher sehr schnell verwirrend werden kann.
Die Elektronikversicherungen kombinieren: Das müssen Verbraucher beachten
Wer seine Elektronikversicherungen kombinieren möchte, oder besser gesagt muss, der sollte seine Verträge immer im Blick behalten. Ein Beispiel für eine Situation, in der eine Kombination durchaus Sinn ergibt:
Der Verbraucher kauft sich ein Smartphone im Wert von 1.000 Euro. Seine Hausrats- und Haftpflichtversicherung enthält allerdings nur Leistungen bis zu einem maximalen Wert von 500 Euro. Über den Hersteller, oder den Verkäufer des Smartphones erhält der Verbraucher im Rahmen einer spezifischen Elektronikversicherung eine zusätzliche Absicherung auf ausschließlich dieses Gerät. Dafür fallen geringe monatliche Kosten an.
Das ist ein klassisches Beispiel für Situationen, in denen die zusätzliche Elektronikversicherung abgeschlossen werden sollten. Die Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten. Damit ist der Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung erfasst und in diesem Zeitrahmen erhält der Verbraucher umfassende Leistungen. Das hört sich alles sehr unkompliziert an, aber in der Realität ergeben sich hier häufig große Probleme. Zur Erläuterung ein weiteres Beispiel:
Besagter Verbraucher stellt einen Schaden an dem Smartphone fest und meldet diesen seiner Hausrats- und Haftpflichtversicherung, sowie dem Leistungsträger seiner spezifischen Elektronikversicherung. Ab hier wird es kompliziert, denn oftmals enthalten die von Händlern und Herstellern vermittelten Versicherungen eine Klausel. Diese besagt, dass andere abgeschlossene Versicherungsverträge entsprechend vorrangig in Leistung gehen müssen. In diesem Fall schaut der Verbraucher entweder in die sogenannte Röhre und geht mit deutlich niedrigeren Leistungen aus dem Schadensfall, oder aber es kommt jede Menge an Papierkram auf ihn zu.
Denn um die Schadenssumme beanspruchen zu können, muss der Verbraucher nachweisen, dass der Schaden explizit nicht von seiner Hausrats- und Haftpflichtversicherung abgedeckt ist und lediglich die Elektronikversicherung des Herstellers greifen kann. Ist dies der Fall, dann besteht eine Leistungspflicht des Versicherers und es müssen die Maßnahmen ergriffen werden, die im Vertrag versprochen werden. In anderen Fällen kann es allerdings durchaus passieren, dass die Hersteller-Versicherung die Forderung auf die Hausrats- und Haftpflichtversicherung abwälzt und/oder umgekehrt. Der Verbraucher muss lange auf sein Geld warten und oftmals sogar vergeblich. Keine ideale Situation.
Die Elektronikversicherungen kombinieren: Das müssen Unternehmen beachten
Da die gewerblichen Sachversicherungen in der Regel sehr hohe Schadenssummen umfassen, haben es Unternehmen deutlich leichter. Hier muss lediglich nachgewiesen werden, dass das Gerät zum Betriebsvermögen gehört und der Schaden nicht mit Absicht herbeigeführt wurde. Sind beide Faktoren gegeben, dann greift die Elektronikversicherung. Eine zusätzliche Absicherung durch die Hersteller ist deswegen nicht notwendig und wird für Unternehmen sehr oft nicht angeboten.
Eine Garantieverlängerung ist keine Elektronikversicherung!
Viele Verbraucher unterliegen diesem schwerwiegenden Irrtum. Die Angebote der Verkäufe rund Hersteller sind allerdings auch so ausgestaltet, dass sie einer Elektronikversicherung sehr ähnlich sind. Häufig werden nicht nur Verlängerungen der Garantie angeboten, sondern auch erweiterte Garantieleistungen. Diese unterscheiden sich dann nur noch minimal von einer Elektronikversicherung. Diese Unterschiede sind aber durchaus signifikant. Denn während bei einer Elektronikversicherung auch Schäden durch dritte Personen, oder aber Schäden durch Unachtsamkeit abgesichert sind, so gibt es diese selbst bei hochwertigen Garantieerweiterungen und Garantieverlängerungen nicht. Das hat einen juristischen Hintergrund. Denn die Verlängerung und die Erweiterung einer Garantie darf nach dem Gesetz keine Versicherungsleistung darstellen. Diesen Spagat müssen die Verkäufer und Hersteller bei ihren Angeboten meistern.
Sollte man Elektronikversicherungen kombinieren?
Als Unternehmer stellt sich diese Frage in der Regel nicht. Die betrieblichen Versicherungen sind im Umfang so stark, dass eine Erweiterung der Leistung durch Individualversicherungen schlicht nicht notwendig ist. Lediglich eine Abgrenzung von betrieblichem Sachvermögen sollte stattfinden. Für Verbraucher ist diese Frage schon kniffliger und gar nicht so leicht zu beantworten. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen erleichtert die Beantwortung ungemein. Dabei sollte auf folgendes geachtet werden:
- sind im Rahmen anderer Versicherungen die elektronischen Geräte bereits abgesichert?
- in welcher Höhe sind die elektronischen Geräte bereits abgesichert?
- umfassen diese Versicherungen alle Arten von Schäden?
Wenn bereits ein umfassender Versicherungsschutz vorhanden ist, dann lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Elektronikversicherung natürlich in keinem Fall. Sollte hingegen die Leistung in den bisherigen Verträgen beschränkt sein und deutlich unter dem Neuwert des gewünschten Geräts liegen, dann ist eine Versicherung eine gute Entscheidung. Auch wenn hier zusätzliche Kosten entstehen, so ist die zusätzliche Absicherung durch Kombination zweier Versicherungen eine Option mit deutlich besseren Perspektiven. Sie erlaubt einen umfassenden Schutz von besonders hochwertigen Geräten.
Kann eine Elektronikversicherung auch nachträglich abgeschlossen werden?
Grundsätzlich ist eine Elektronikversicherung nicht an das Kaufdatum des Gerätes gebunden. Aber eine Versicherung nach dem Eintritt des Schadensfalls ist nicht möglich. Tritt der Schaden ein, ist es zu spät und die Kosten müssen durch den Verbraucher getragen werden. Oftmals setzen die Hersteller und Verkäufer enge Fristen, in denen die zusätzliche Elektroversicherung abgeschlossen werden kann. So sind Verbraucher in vielen Fällen beim Kauf dazu verpflichtet, die entsprechenden zusätzlichen Leistungen zu wählen. Das engt die Entscheidungsmöglichkeiten natürlich stark ein. Deswegen solle schon vor dem Kauf abgewogen werden, ob sich der Abschluss einer zusätzlichen Geräteversicherung wirklich lohnt. Auch hier sei nochmal angemerkt, dass eine Erweiterung der Garantieleistungen keine Versicherungsleistung darstellt und nicht mit dieser zu vergleichen ist.
Tipp: Die Verträge prüfen und aktualisieren
Bis vor wenigen Jahren war die zusätzliche Absicherung von elektrischen Geräten für Verbraucher nur ein Randthema. Das hat sich im Zuge der Digitalisierung eindeutig verändert und heute ist die Elektronikversicherung deutlich wichtiger. Verbraucher sollten deswegen alte Verträge prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die zusätzliche Absicherung von hochwertigen elektrischen Geräten ist notwendig und sorgt dafür, dass im Fall der Fälle das eigene Vermögen deutlich entlastet wird.