Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung für Familien


Vier gute Gründe für die Haftpflichtversicherung Familie von hepster

Volle Transparenz

Haftpflichtversicherung Familie mit voller Transparenz

Wir zeigen dir auf einen Blick, welche Leistungen in deiner Haftpflichtversicherung für Familien enthalten und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind. Du kannst deinen Schutz jederzeit bis 3 Tage vor Ende der aktuellen Abrechnungs-/ Versicherungsperiode in deinem Kundenkonto kündigen.

Schneller Support

Schnelle Unterstützung für Deine Familie im Haftpflichtfall

Ob Fragen zu deiner Haftpflichtversicherung oder die Abwicklung eines Schadenfalles, unser Kundensupport ist 24/7 per E-Mail, über unseren Support-Chat oder unsere kostenlose Servicehotline für dich erreichbar.

100 % mobil und digital

Familienhaftpflicht - alles online

Buchung, Support oder Schadenmeldung läuft bei uns online, unabhängig von Zeit und Raum. Über dein hepster-Kundenkonto hast du unterwegs immer die volle Kontrolle über deine Familien-Haftpflichtversicherung.

Garantierte Sicherheit

Garantierte Sicherheit für die Familienhaftpflicht

Auf uns kannst du dich verlassen. Wir kooperieren ausschließlich mit etablierten, namhaften Risikoträgern zusammen und arbeiten unter der Aufsicht der BaFin. Mit unseren Risikoträgern und Partnern ist dein Schutz durch die Haftpflichtversicherung zu 100 % garantiert.


Alles, was du über eine Familienhaftpflicht wissen musst

Welche Schäden sind bei unserer Familien-Haftpflichtversicherung abgedeckt? 

Die Haftpflichtversicherung Familie von hepster bietet dir umfassenden Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 50 Millionen Euro. Mit inbegriffen sind je nach Tarif die Schäden an fremden Sachen, Mietsachschäden, Schäden durch Internetnutzung und Gefälligkeitsschäden. Hinzu kommen Schäden, verursacht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, Betriebspraktika, Tätigkeiten in der Kindertagespflege, bei selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeiten und beim Sport sowie Schäden durch Kleintiere. Zusätzlich deckt unsere private Haftpflichtversicherung für Familien auch Forderungsausfälle von Ansprüchen gegenüber Dritten und Schlüsselverlust ab dem Premium-Tarif ab.

Welche Vorteile bietet die Haftpflichtversicherung für Familien?

Bei hepster kannst du ganz einfach in nur wenigen Klicks deine private Haftpflichtversicherung online abschließen. Sie schützt dich weltweit vor den Folgekosten von Schäden, die du verursacht hast. Stell dir vor, dein Kind spielt im Garten und trifft beim Fußballspielen versehentlich die Fensterscheibe des Nachbarn, die daraufhin zerspringt. Der Austausch der Scheibe und die damit verbundenen Reparaturen können schnell teuer werden. Ohne Haftpflichtversicherung müsstet ihr für die Kosten selbst aufkommen. Eine Familien-Haftpflichtversicherung übernimmt diese Ausgaben und bewahrt euch vor hohen finanziellen Belastungen. So schützt sie nicht nur dich, sondern alle Familienmitglieder vor den Risiken des Alltags und sorgt dafür, dass solche Missgeschicke nicht zum finanziellen Alptraum werden.

Doch du bist nicht nur im Alltag, sondern auch auf Reisen und im Urlaub bestens geschützt. Den Umfang deines privaten Haftpflichtschutzes bestimmst du dabei selbst. Um deine finanziellen Risiken zu vermeiden, deckt daher eine gute Haftpflichtversicherung für dich Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Schäden an fremden Sachen, Mietsachschäden, Schäden durch Internetnutzung, Gefälligkeitsschäden, aber auch Forderungsausfälle von Ansprüchen gegenüber Dritten, Schlüsselverlust und Allmählichkeitsschäden ab. Außerdem kannst du entscheiden, ob du eine Selbstbeteiligung tragen möchtest oder nicht. So bekommst du genau die Familien Haftpflicht, die zu euch und eurem Leben passt.

Wie lange ist ein Kind in der Familien-Haftpflichtversicherung mitversichert?

Kinder sind in der Haftpflichtversicherung für Familien mitversichert, solange sie unverheiratet sind und mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Sie sind minderjährig, d.h. unter 18 Jahren.
  2. Sie befinden sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, einschließlich Lehre oder Studium.
  3. Sie leisten während ihrer Ausbildung oder unmittelbar danach einen Freiwilligendienst.
  4. Sie sind als pflegebedürftig anerkannt.
  5. Sie sind körperlich oder geistig behindert und leben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer oder dessen mitversicherter Ehefrau beziehungsweise Ehemann.

Diese Regelung gilt für leibliche Kinder sowie Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder der versicherten Person oder deren Ehepartner, sofern die Kinder keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzen und im Haushalt des Versicherungsnehmers behördlich gemeldet sind.