Häufige Fragen zur hepster Reiserücktrittsversicherung
Alles, was du über eine Reiserücktrittsversicherung wissen solltest!
Warum brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchschutz?
Es gibt unzählige unvorhersehbare Gründe, warum Du Deine langersehnte Reise doch nicht oder nur verspätet antreten kannst – eine unerwartete schwere Krankheit oder ein Unfall, der Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes, eine Schwangerschaft oder eine nicht bestandene Prüfung in der Uni. In solchen Fällen wird Dich eine Reiserücktrittsversicherung zwar nicht vor der Enttäuschung schützen, aber sie sorgt dafür, dass Du zumindest finanziell keinen Schaden hinnehmen musst und übernimmt zum Beispiel die Storno- und Umbuchungskosten. Gleiches gilt für die Reiseabbruchversicherung. Keiner ist vor unerwarteten Ereignissen im Urlaub und auf Reisen gewahrt – die Reiseabbruchversicherung, die bei hepster schon in der Reiserücktrittsversicherung enthalten ist, tritt in Kraft, wenn Du Deine Reise vorzeitig abbrechen oder verspätet zurückreisen musst, weil Du oder ein Angehöriger plötzlich krank wird, einen Unfall hat oder im schlimmsten Fall verstirbt. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dann zum Beispiel die Kosten für die Umbuchung des Rückfluges und nicht genutzte Unterkunfts- und Reiseleistungen. Gerade bei teuren, weit im Voraus gebuchten Reisen ist der Abschluss einer guten Reiserücktrittsversicherung mit umfangreichen Leistungen zu empfehlen, die sowohl vor als auch während Deiner Reise greift.
Welche Vorteile hat die einmalige Reiserücktrittsversicherung von hepster?
Die einmalige Reiserücktrittsversicherung von hepster gilt für eine Reise bis zu 45 Tagen und leistet sowohl bei Reiserücktritt als auch bei Reiseabbruch. Das heißt, unsere Reiserücktrittsversicherung kommt sowohl für Stornierungskosten (auch Teilstornierungen) und Umbuchungskosten auf, die entstehen falls Du Deine gebuchte Reise nicht oder nur verspätet antreten kannst als auch für Mehrkosten, die entstehen, wenn Du Deine Reise vorzeitig abbrechen musst. Zusätzlich erhältst Du mit der Reiserücktrittsversicherung einen praktischen Verspätungsschutz. Falls Du infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumst und deshalb die Hinreise verspätet fortsetzen muss, kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Mehrkosten auf. Beispiel: Fährst Du mit dem Zug zum Flughafen und der Zug hat mehr als 2 Stunden Verspätung und Du verpasst dadurch den Flug, übernimmt die Versicherung die Mehrkosten für die Umbuchung und evtl. notwendige Unterkunft. Die Reiserücktrittsversicherung kannst Du bei uns einfach online ohne Fristen abschließen. Außerdem kannst Du bei unserer Reiserücktrittsversicherung wählen, ob Du diese mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen möchtest. Vor allem bei teuren oder kurzfristig stornierten Reisen kann das schnell sehr teuer werden. Daher raten wir Dir zu einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt. Im Gegensatz zu einer Jahresreiserücktrittsversicherung verlängert sich Deine Versicherung bei der einmaligen Reiserücktrittsversicherung nicht Jahr für Jahr sondern ist nur für eine Reise gültig. Somit musst Du Dich nicht an einen langfristigen Versicherungsvertrag binden.