Wann zahlt die Elektronik-Versicherung?
Wenn unerwartet ein Schaden an elektronischen Gerätschaften eintritt, ist das für eine Privatperson ebenso ärgerlich wie für einen Geschäftsmann. Das gilt vor allem dann, wenn keine Elektronikversicherung abgeschlossen wurde. Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre elektronischen Gerätschaften eine gewisse Lebensdauer haben. Altgeräte werden oft durch bessere Geräte ersetzt.
Dass systemrelevante Gerätschaften gestohlen, durch einen Kabelbrand oder Wasserschaden irreparabel beschädigt werden oder durch Hacker-Angriffe gar zu einem unersetzlichen Datenverlust führen können, wird oft übersehen. Es macht also Sinn, eine Elektronikversicherung gewerblich oder privat abzuschließen - insbesondere, wenn die Abhängigkeit von elektronischen Gerätschaften erheblich ist. Und bei wem ist sie das heutzutage nicht.
Die Frage nach dem "Wann" in der Artikel-Überschrift bezieht sich zunächst auf die Leistungspflicht einer Versicherung. Bei welcher Art von Schadensfall tritt die Elektronikversicherung überhaupt ein? In zweiter Linie wird die Frage nach der Bearbeitungsdauer relevant. Bevor du eine Elektronikversicherung abschließt, solltest du nach Erfahrungsberichten von Kunden suchen, die eine Elektronikversicherung abgeschlossen haben. Die Bearbeitungsdauer einer Versicherung kann im Fall der Fälle über Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden.
Was ist eine Elektronikversicherung?
Wenn eine Elektronikversicherung mit „Allgefahrendeckung“ beworben wird, ist das nicht zu 100 Prozent korrekt. Der Begriff "Allgefahrendeckung" beinhaltet zwar, dass in einer Elektronikversicherung auch nicht spezifisch benannte Schäden versichert sind. Doch der Versicherer nimmt sich aus nachvollziehbaren Gründen das Recht, bestimmte Schadensfälle vom Versicherungsschutz auszunehmen. In der Regel sind das altersbedingte Abnutzungsschäden und IT-Ausfälle, sowie Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind. Keine Versicherungsleistungen sind auch rein optische Beeinträchtigungen, zum Beispiel Gehäusekratzer.
Generell werden durch eine Elektronikversicherung sämtliche privaten oder firmeneigenen elektronischen Geräte versichert - also alles, was an Hardware in den Bereichen Kommunikationstechnik, Bürotechnik und Informationstechnik vorhanden ist. In den Versicherungsleistungen sind auch Geräte eingeschlossen, die elektronische Bauelemente enthalten. Die Elektronikversicherung versichert solche Gerätschaften gegen Diebstahl und Raub, gegen Beschädigung oder die komplette Zerstörung durch Vandalismus, Sabotageakte oder unvorhersehbare Ereignisse wie eine Flut, einen Brand oder einen Rohrbruch.
Im Rahmen der Allgefahrendeckung sind auch Schäden mitversichert, die durch eigene Bedienungsfehler, Beschädigungen durch die Ungeschicklichkeit einer Mitarbeiterin, Kurzschlüsse, Leitungs-Überspannung als Folge von Blitzeinschlägen, durch Explosionen oder Brände, Löschwasser-Schäden, sowie durch Überschwemmung oder Durchfeuchtung nach einem Wasserrohrbruch im Büro entstanden sind. Selbst Schäden aufgrund von Materialfehlern oder konstruktionsbedingt entstandene Schäden sind in der Elektronikversicherung mitversichert.
Interessant ist zudem, dass die Elektronikversicherung die Kosten einer Reparatur übernimmt oder den tatsächlichen Preis für eine Neuanschaffung zugrunde legt, nicht nur den Zeitwert. Während der Abschluss einer Elektronikversicherung gewerblich heutzutage eine höhere Relevanz erhalten hat, befindet sich die Elektronikversicherung privat immer noch im Hintertreffen. Doch auch im Privathaushalt steigt die Zahl elektronischer Gerätschaften rasant an - insbesondere in „Smart Homes“. Wenn ein Baggerführer im Stadtteil eine elektrische Leitung durchtrennt und dadurch sämtliche elektronischen Gerätschaften außer Betrieb setzt, bist du mit einer Elektronikversicherung besser dran. Durch die Elektronikversicherung wird der Schaden reguliert.
Außerdem arbeiten immer mehr Arbeitnehmer zeitweise im Homeoffice. Hier vermischen sich die Nutzungen von privaten und firmeneigenen Gerätschaften häufig. Kommen elektronische Gerätschaften zu Schaden, kann das erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben.
Elektronikversicherung - Was ist versichert?
Eine Elektronikversicherung lohnt sich immer dann, wenn du mindestens fünf der hier gelisteten Gerätschaften in deinen Räumen oder deiner Firma beherbergst - beispielsweise
- Kommunikationstechnik, z. B. eine Telefonanlage mit Nebenanschlüssen
- Gerätschaften aus dem Bereich Informationstechnik (IT-Hardware)
- Bürotechnik wie Server, Drucker, Kopierer oder Scanner
- PC und Rechner, Notebooks, iPads
- elektronische Kassen und Waagen
- Bild- und Tontechnik-Equipment (Kameras, Aufnahmegeräte etc.)
- elektronische Prüf- und Messgeräte
- medizintechnische Gerätschaften (MRT, CT, Röntgengerät etc.)
- oder komplette Netzanlagen.
Für Geschäftsleute kann es neben der Elektronikversicherung sinnvoll sein, zusätzlich an eine Elektronik-Unterbrechungsversicherung zu denken. Wenn wegen ausgefallener Elektronik eine Betriebsunterbrechung im Geschäft erzwungen wird, gleicht diese den dadurch entstandenen Schaden aus. Mit solchen Unterbrechungen muss man heute durch Hacker-Angriffe auf Firmennetzwerke, durch großflächige Stromausfälle oder andere Sabotageakte rechnen.
Zudem können zerstörte elektronische Gerätschaften ein Unternehmen handlungsunfähig machen. Das kann am Ende sogar die Existenz kosten. In diesem Fall kann es die Rettung bedeuten, durch eine Elektronik-Unterbrechungsversicherung die laufenden Kosten stemmen zu können, während der finanzielle Schaden begutachtet und der Neustart ins Auge gefasst wird. Interessant ist eine Elektronikversicherung sogar, wenn elektronische Gerätschaften nur geleast wurden. Wenn die geleasten Gerätschaften nämlich in der Elektronikversicherung mitversichert sind, werden oft die Leasingraten günstiger.
Für wen ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?
In erster Linie ist eine Elektronikversicherung für Unternehmen sinnvoll, die viele elektronische Gerätschaften nutzen. Eine Elektronikversicherung ist gewerblich gesehen unverzichtbar. Es besteht eine zunehmende Abhängigkeit von solchen Gerätschaften. Die IT-Abteilung eines Unternehmens ist eines seiner Herzstücke. Wann immer jemand als Eigentümer oder Besitzer elektronischer und elektrotechnischer Anlagen vor einer existenzbedrohenden Krise steht, weil diese Gerätschaften ausfallen, irreparabel beschädigt, gehackt oder gestohlen werden, stehen die Betroffenen ohne Elektronikversicherung vor dem Nichts.
Viele Unternehmen arbeiten heutzutage mit hochwertigen und miteinander vernetzten elektronischen Geräten. Zum Teil sind diese existenzsichernd. Ohne funktionierende Hard- und Software bricht alles zusammen. Kundenbestellungen können nicht bearbeitet, Lagerbestände nicht abgerufen und buchhalterische Vorgänge nicht geprüft werden. Wenn eine neue Angestellte ein teures elektronisches Gerät durch falsche Bedienung lahmlegt, ist das ebenso ein Fall für die Elektronikversicherung wie Sabotageakte durch Hacker, die die ausländische Konkurrenz in Auftrag gegeben hat.
Wer einen Onlineshop betreibt, kann ohne seinen Zentralrechner und ein funktionierendes Firmennetzwerk einpacken. Ähnlich ergeht es dem Mediziner, dessen MRT oder da Vinci OP-Roboter streikt. Er muss sämtliche Termine absagen. Die Kosten für den Ausfall medizinischer Gerätschaften sind beträchtlich. Wurde die Elektronikversicherung gewerblich abgeschlossen, sind sämtliche Computer, Drucker, Telefonanlagen, IT-Gerätschaften und Bestandteile der Bürotechnik versichert. Gleiches gilt, wenn die Elektronikversicherung privat genutzten Besitzstand versichert.
Die meisten Unternehmer wissen, dass diese Versicherung wichtiger ist als manche andere. Entsprechend hoch ist die Quote der Inanspruchnahme. Selbst ein privat genutzter Gaming-Computer verfügt über einen hohen materiellen Wert, der im Schadensfall versichert sein sollte.
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Wann tritt die Elektronikversicherung nicht für Schäden ein?
Alles, was im Versicherungsvertrag explizit ausgeschlossen wird, ist nicht Sache der Elektronikversicherung. Alle anderen Schadensfälle an elektronischen Gerätschaften werden von der Versicherung abgedeckt. Es versteht sich aber, dass gewisse Dinge von vorneherein nicht zu den Leistungen einer Elektronikversicherung gehören. Dazu gehören
- nachweislich alters- und nutzungsbedingter Verschleiß
- eine mutwillige Beschädigung von Gerätschaften durch den Besitzer, dessen Angehörige oder Angestellte
- Schäden an Elektronikgeräten, die als Kriegsfolge eintreten
- Erdbeben-bedingte Beschädigungen von elektronischen Gerätschaften
- Rechnerschäden durch ein fehlerhaft bedientes und havariertes Kernkraftwerk.
Wissenswert ist auch, dass häufig nur die Hardware versichert ist. Die Software sollte gegebenenfalls durch eine extra abgeschlossene Softwareversicherung versichert werden. Gegen Hacker-Angriffe gegen die Software kann eine zusätzliche Cyber-Versicherung sinnvoll sein.
Der Schadensfall ist eingetreten. Was zahlt die Versicherung?
Naturgemäß sollte der Blick nach einem Schadensfall an elektronischen Gerätschaften als erstes auf die Versicherungssumme in der Police gehen. Davon abhängig ist die Summe, die von der Elektronikversicherung im Schadensfall maximal übernommen wird.
Ersetzt wird bei einem Totalschaden an elektronischem Gerät immer der Neuwert. Der Neukauf eines gleichwertigen Ersatzgerätes zum aktuellen Preis ist also machbar. Ansonsten werden die Reparaturkosten übernommen. Doch auch die Kosten für die Schadensermittlung bzw. die Fehlersuche, durch Blitzeinschlag entstandene Überspannungsschäden, Transport-bedingte Schäden an elektronischem Gerät oder sonstige Hardware-Beschädigungen an elektronischen Geräten sind Sache der Elektronikversicherung.
Um im Schadensfall keine Überraschungen zu erleben, sollten vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages bestimmte Leistungen sichergestellt werden: Sie betreffen die nicht immer inkludierte Mitversicherung von:
- eingebauten Festplatten und Datenträgern
- mobil genutzten Firmen-Geräten (z. B. Notebooks) bei Geschäftsreisen
- Sonderausgaben für die vorübergehende Nutzung externer Rechenzentren
- Kosten für eine Datenrekonstruktion nach Datenverlusten
- System- und Programm-Daten, die wieder hergestellt werden müssen
- oder Schäden an der Software.
Wichtig ist auch die Frage, wann und wie schnell die Elektronikversicherung nach der Schadensmeldung Zahlungen leistet. Jede Verzögerung kostet ein Unternehmen oder einen selbstständigen Architekten bares Geld. Wenn die Elektronikversicherung einen gemeldeten Schaden an elektronischen Gerätschaften erst monatelang prüft, bedeutet dies für ein Unternehmen das Ende der Handlungsfähigkeit. Es kann zudem die Insolvenz-Anmeldung bedeuten. Wie schnell die Elektronikversicherung einen Schaden reguliert, ist also wichtig.
Wichtig ist außerdem, dass die durch Hackerangriffe bedingten oder anders verursachten Kosten in angemessenem Umfang berücksichtigt wurden. Was nützt einem Unternehmer ein neuer Rechner, wenn die Datengrundlage auf dem alten Rechner nicht ausreichend gesichert wurde? Falls es kein einigermaßen aktuelles Back-up in einer Cloud oder auf einer externen Festplatte gibt, dessen Lücken man durch abgeheftete Bestellunterlagen oder Nachfragen beim Kunden füllen kann, muss ein Forensiker versuchen, die verloren gegangenen Daten so weit wie möglich zu restaurieren.