Häufige Fragen zur hepster E-Bike Versicherung


Vier gute Gründe für die E-Bike Versicherung von hepster

Transparenter Vertrag

VOLLE TRANSPARENZ

Wir zeigen Dir auf einen Blick, welche Leistungen in Deiner E-Bike-Versicherung enthalten und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind. Dein Schutz endet durch Deine Vertragskündigung bis spätestens 3 Tage vor Ablauf der Laufzeit.

Schneller Support

SCHNELLER SUPPORT

Ob Fragen zu Deiner E-Bike Versicherung oder die Abwicklung eines Schadenfalles, unser Kundensupport ist 24/7 per E-Mail, über unseren Support-Chat oder unsere kostenlose Servicehotline für Dich erreichbar.

Mehr Mobilität

100 % MOBILITÄT

Egal ob Buchung, Support oder Schadenmeldung – bei uns läuft alles online, unabhängig von Zeit und Raum. Über Dein hepster-Kundenkonto hast Du auf Deinem Handy, Tablet oder Laptop auch unterwegs immer die volle Kontrolle über Deine E-Bike Versicherung.

Mehr Sicherheit

GARANTIERTE SICHERHEIT

Auf uns kannst Du Dich verlassen. Wir kooperieren ausschließlich mit etablierten, namhaften Risikoträgern zusammen und arbeiten unter der Aufsicht der BaFin. Mit unseren Risikoträgern und Partnern ist Dein Schutz durch die E-Bike Versicherung zu 100 % garantiert.


Warum brauche ich eine E-Bike-Versicherung?

Ob bei einer Trekkingtour oder im Stadtverkehr - immer mehr Menschen nutzen elektrische Fahrräder. Die hochsensible Elektronik Deines E-Bikes ist jedoch viel anfälliger für Schäden als ein einfaches Fahrrad. Sowohl beim Transport als auch auf der Fahrradtour - die Gefahr ist hoch, dass Dein E-Bike selbst oder im schlimmsten Fall der Akku beschädigt wird. Die Kosten für eine professionelle Reparatur oder ein neues E-Bike können sehr teuer werden. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, deckt daher eine gute E-Bike-Versicherung für Dich Sturz- und Unfallschäden, Transportschäden, Vandalismus, Verschleiß, Abhandenkommen, Elektronik- und Akkuschäden, Diebstahl, Raub und vieles mehr ab. hepster bietet Dir den vollen Rundum-Schutz für Dein E-Bike und übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz für ein gleichwertiges, neuwertiges E-Bike gleicher Art und Güte nach dem Prinzip der Neuwertentschädigung.